Creative Commons
Immer mehr Menschen geraten in Konflikte mit dem Urheberrecht. Was vor Jahrzehnten von der Plattenindustrie bereits bei dem Aufkommen der Kompaktkassette als Totesstoss für die Künstler gewertet wurde, entwickelte sich immer weiter.
Nach selbstgebrannten CDs erorbern seit Jahren MP3 und andere Formate die Musikwelt.
Aber auch die so genannten eBookreader und PDFs verändern die Vermarktungsmöglichkeiten der Verlage.
Durch den technischen Fortschritt ist es jetzt für jedermann einfach, Inhalte verlustfrei zu kopieren und z.B. über das Internet zu verteilen.
Die meisten der großen Medienverlage hängen diesem Trend hinterher. Anstatt die Möglichkeiten der digitalen Welt zu verwenden, versuchen diese durch Lobbyisten Einfluss auf die Urherbrechtspolitik in Deutschland und in der ganzen Welt (Stichwort ACTA) zu nehmen.
Doch es geht auch anders. Kreativschaffende können Ihre Inhalt unter der Creative Commons Lizenz veröffentlichen und somit dem Konsumenten verschiedene Rechte einräumen.
Creative Commons (CC) ist eine von einer Gruppe urheberrechtskritischer Juristen gegründete Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. CC ist dabei selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Die CC-Lizenzverträge werden also von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht. CC-Lizenzen richten sich als so genannte “Jedermannlizenzen” an alle Betrachter dieser Inhalte gleichermaßen und geben zusätzliche Freiheiten. Das bedeutet, dass jeder mit einem CC-lizenzierten Inhalt mehr machen darf als das Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Welche Freiheiten genau zusätzlich geboten werden, hängt davon ab, welcher der sechs CC-Lizenzverträge jeweils zum Einsatz kommt.
Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge sind den Urhebern mehr Optionen an die Hand gegeben worden. Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz “alle Rechte vorbehalten” zu veröffentlichen. Die wenigsten Kreativen haben zusätzlich Jura studiert oder auf andere Weise genug Expertise im Urheberrecht gesammelt, um für ihre Zwecke passende Lizenzverträge zu entwerfen. Und anwaltlichen Rat für die eigenen Publikationen können sich auch nur manche leisten. In den Zeiten von digitalen Medien und Internet haben sich diese Eingeschränkungen immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Künstler spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer Kreativer aufbauen wollen. Dann sind sie selbst in der Nutzerrolle und wissen häufig nicht, ob Inhalte, die sie im Netz finden, bearbeitet, verbreitet oder auf sonst eine Art und Weise verwendet werden dürfen.
Wenn die Inhalte dagegen CC-lizenziert sind, gibt es diese rechtlichen Unsicherheiten nicht mehr. Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, was die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen:
- CC-BY: Der Name des Authors muss genannt werden
- CC-BY-ND: Der Name des Authors muss genannt werden und es sind keine Bearbeitungen erlaubt
- CC-BY-NC: Der Name des Authors muss genannt werden und es ist keine kommerzielle Nutzung erlaubt
- CC-BY-NC-ND: Der Name des Authors muss genannt werden und die Bearbeitung sowie kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen
- CC-BY-NC-SA: Der Name des Authors muss genannt werden, die kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt und die Weitergabe des Werkes bzw. Ableitungen vom Werk darf nur unter der gleichen Bedingung erfolgen.
- CC-BY-SA: Der Name des Authors muss genannt werden und die Weitergabe des Werke bzw. Ableitungen davon müssen unter der gleichen Lizenz erfolgen
Was gibt es für Beispiele von Nutzung der CC-Lizenzen?
Creative Commons Lizenzen werden in vielen Bereichen genutzt. Dazu zählen u.a. verschiene Online-Angebote, Musik und auch Bücher.
Der Verein Musikpiraten hat sich die Förderung von freien Lizenzen auf die Fahnen geschrieben. Im Jahr 2011 verteilte der Verein mit Hilfe vieler ehrenamtlicher Helfer über 50.000 Kinderliederbücher in ganz Deutschland.
Weiterhin veranstaltet der Verein jährlich einen Musikwettbewerb mit dem Namen Free!Music!Contest!, zu welchem nur Stücke unter einer CC-Lizenz o.ä. zugelassen sind.
Auf der Internetplatform Jamendo sind über 300.000 Songs unter einer freien Lizenz downloadbar. Dies sind nur ein paar Beispiele, um aufzuzeigen, wie weit die Verbreitung von CC-Lizenzen im Speziellen und freien Lizenzen im allgemeinen fortgeschritten ist.
Und was habe ich als Rechteinhaber davon?
Abgesehen von den unmittelbaren Wirkungen — klar definierter Schutz durch das Urheberrecht bei zugleich genauerer Kontrolle darüber, was für Freiheiten mit dem Werk verbunden sind — gibt es mehrere denkbare Beweggründe für eine Verwendung von CC-Lizenzen:
Lizenzverwendung als reines Statement
Manche verwenden für ihre Werke nur deshalb CC-Lizenzen, weil sie demonstrieren möchten, dass sie sich für Open Access und freien Zugang zu Kulturgütern im Allgemeinen aussprechen. In vielen Communities ist es inzwischen eine Selbstverständlichkeit, sich offener Lizenzmodelle zu bedienen statt sich alle Rechte strikt vorzubehalten.
Besonderes Interesse an Bearbeitung
Andere wiederum sind besonders von dem Gedanken fasziniert, dass ihre Werke aufgegriffen und weiterverwendet werden, und sehen diesem Prozess in den Weiten des Cyberspace gerne zu. Ohne freie Lizenzierung (mittels CC-Lizenzen oder anderen Standardlizenzen) muss für jede Verwendung erstmal beim Urheber nachgefragt werden. Da dies den Aufwand für andere erhöht, werden Inhalte ohne Freiheiten oft entweder gar nicht oder ohne Erlaubnis genutzt, was beides nicht im Sinne der Urheber ist.
Beitrag zur Vermehrung des Materialpools
Wer regelmäßig auf das bereits vorhandene digitale Material zurückgreift, z.B. weil die eigene Werkform es einfach erfordert (Vertonen von Videos, Grafikdesign, Musikmixes, …), der weiß, dass dieser Materialpool nur dann aktuell und ergiebig bleibt, wenn aus ihm nicht nur entnommen, sondern auch etwas hinein gegeben wird. Eine — wenn auch vielleicht eingeschränkte — Freigabe der eigenen Inhalte unterstützt die gegenseitige Vermehrung und Erhaltung des gemeinsamen Materialpools.
Steigerung der Verbreitung eigener Werke
Auch kommerzielle Erwägungen können für eine CC-Lizenzierung sprechen: Insbesondere junge Künstler sind meist dingend auf rasche Verbreitung ihrer Inhalte angewiesen, erreichen diese aber gerade mangels Bekanntheit nur schwer und bleiben dadurch auch unbekannt. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz führt oft zu einer spürbar größeren Verbreitung der Inhalte, da die potenziellen Nutzer frei zugreifen dürfen und über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen bereits heute gezielt nach frei lizenzierten Inhalten gesucht werden kann.
Die Creative Commons Linzenzen werden auch in folgendem Comic anschaulich erklärt:
Mehr Informationen erhalten Sie unter anderen unter http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Quelle: Creative Commons Deutschland CC-BY (Creative Commons Namensnennung 3.0 DE Lizenz)
Quelle Comic: CC-BY: Original Nerdson, nerdson.com. Übersetzung: Linus Neumann
